Das Vorkaufsrecht der PächterIn entsteht wenn (alle Bedingungen müssen erfüllt sein):
- Das gepachtete Grundstück 6 Jahre oder Gewerbe 9 Jahre von der jeweiligen Person bewirtschaftet worden ist.
- Die PächterIn selbst EigentümerIn eines Gewerbes ist oder wirtschaftlich über ein solches verfügt.
- Das Grundstück im ortsüblichen Bewirtschaftungskreis des Gewerbes liegt
Das Vorkaufsrecht eines Verwandten geht demjenigen der PächterIn vor.
Das Vorkaufsrecht berechtigt zum Eintritt in einen bestehenden Kaufvertrag mit einem Dritten zu gleichen Bedingungen (z. B. Preis) bis drei Monate nach Kaufabschluss .